Frauen im Alten Griechenland - Stellung der Frau in den Gesellschaften Athens und Spartas
Abstract
Athen und Sparta als exemplarische Beispiele zweier Poleis, deren Gesellschaften sich in ihren unterschiedlichen Ausformungen quasi an den gegenüberliegenden Enden eines Bogens befinden, der sich über eine unüberschaubare Vielfalt von Polis-Strukturen spannt.
- ATHEN
Grundlage des Lebens ist das Haus – der oikos – eine Gemeinschaft von Personen, denen der Hausherr vorsteht und der über diese bestimmt. Dazu gehören die Frau, Kinder, Hausgesinde, Gefolgsleute, Sklaven. Als größtes Unglück gilt, ohne Haus leben zu müssen. Zwischen der Herrschaft im Haus und der Herrschaft im Staat wird überhaupt nicht unterschieden; beide Herrschaftsformen werden mit denselben Worten bezeichnet.
- Der Wirkungsbereich der Frau war auf den oikos - Haushalt und Kinder - beschränkt
- Die Frau war von schulischer Bildung ausgeschlossen und ohne Rechtsmündigkeit
- Öffentliche Auftritte beschränkten sich auf religiöse Festlichkeiten
- Der Vater oder Vormund wählte den passenden Ehemann
- Heiratsfähiges Alter mit 13 bis 14 Jahren
- Bei Scheidung verblieben Kinder in Familie des Vaters
- SPARTA
Von Geburt an gehörte der Spartiate dem Staat; dessen Organe entschieden, ob er als zu schwächlich ausgesetzt oder aufgezogen werden sollte. […] In seinem ganzen Zuschnitt zeigt sich dieses Leben mehr als karg. […] Fremde, die neue Bedürfnisse wecken oder Handel treiben konnten, hielt man weitgehend fern […]
- Die Frau erhielt eine sportliche Ausbildung
- Heiratsfähiges Alter ca. 18. Jahre
- Ehe war informell und locker, mußte nicht monogam leben
- Konnte Kinder von mehreren Vätern haben
- Spartanische Mutter, „die jede Bevorzugung des eigenen Kindes ablehnt“
- Frauen waren auf Grund der häufigen Abwesenheit ihrer kriegführenden Männer für Alltagsorganisation zuständig und konnten so zu Vermögen kommen
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