Das Lehrlingswesen im zünftigen Handwerk
Schlagwörter:
SE-ArbeitAbstract
In dieser Seminararbeit geht es um das Lehrlingswesen im zünftigen Handwerk. Zuerst werden die Quellen beschrieben, aus denen Erkenntnisse zur Entwicklung und Geschichte des Lehrlingswesens gewonnen werden können. Danach werden chronologisch die verschiedenen Etappen einer Lehre beschrieben: die allgemeinen Aufnahmebedingungen, die ein künftiger Lehrling zu erfüllen hatte, wie die ehrliche und eheliche Geburt, ein gewisses Alter, das passende Geschlecht und eine bestimmte Nationalität, zwei Bürgen, sowie das Bürgschafts- und das Lehrgeldd; dann folgt die Probezeit und nach erfolgreicher Absovierung die eigentliche Aufdingung, die feierliche Aufnahme als Lehrling in eine bestimmte Zunft; nach der Lehrzeit, die von unterschiedlicher Dauer sein und sowohl Pflichten für den Lehrling als auch für den Meister beinhaltete, folgte die Freisprechung, mit einer Prüfung und der Austellung des Gesellenbriefes.Downloads
Veröffentlicht
14.05.2012
Ausgabe
Rubrik
Josef Riedmann-Preis 2012
Lizenz
Die Einreicher_innen erklären sich mit Einreichen der Beiträge mit den Copyright-Bedingungen von historia.scribere, d. h. mit der Online-Publikation ihrer Arbeiten, einverstanden.Diese Beiträge werden im sog. Gold Open Access publiziert und sind unter der Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-SA 3.0 AT) lizenziert.